Informationen für Selbstzahler (Preisliste)
Die Kosten für Untersuchungen und Beratungen sowie Laboruntersuchungen in der Schwangerschaft werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann übernommen, wenn eine medizinische Notwendigkeit (Indikation) besteht. Wenn diese Indikation nicht vorliegt, darf Ihre Ärztin/Ihr Arzt die entsprechende Untersuchung nicht, durch eine Überweisung, verordnen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass wir die Behandlung als außervertragliche Leistung durchführen. Wir erstellen dann eine entsprechende Privatliquidation nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Kosten der häufigsten Untersuchungen haben wir unter dem Menüpunkt
Preisliste für Selbstzahlerleistungen für Sie Zusammengestellt!